
Mit uns sicher – kein Problem!
UVV-Prüfung
Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.

Mehr über UVV-Prüfung
Folgende Geräte prüfen wir für Sie
- Elektro-Hydraulische Hubtische – nach DGUV 308-002
- Pneumatische Hubtische – nach DGUV 308-002
- Laderampen – nach DGUV 108 – 006
- Hubarbeitsbühnen – nach DGUV 308-002
- Grubenwagenheber – nach DGUV 308-002
- Hubladebühnen am LKW – nach DGUV 308-002
- Kippbühnen – nach DGUV 308-002
- Fahrzeughebebühnen – nach DGUV 308-002
- Toranlagen – nach ASR A1.7
- Elektrische Türen – nach ASR A1.7
- Anschlagmittel (Bandschlingen, Seile + Anschlagketten) – nach DGUV-R 100-500
- Krananlagen – nach DGUV 52 + 54
Risiken bei Missachtung
Die Unfallverhütungsvorschriften sind strikt einzuhalten.
Die Berufsgenossenschaften überprüfen regelmäßig,
ob die UVV-Vorschriften umgesetzt und kontrolliert werden.
Beispiele für Konsequenzen aufgrund der Missachtung von UVV-Vorschriften
reichen von Bußgeldern bis hin zu Haftstrafen.
Eine weitere Konsequenz bei der Missachtung der UVV-Vorschriften ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung keine Haftung übernimmt und von ihrer Versicherungspflicht zurücktreten kann. Daher ist die Dokumentation in einem Protokoll so wichtig.
Ziel ist es, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch fachgerechte Nutzung zu gewährleisten
Eine weitere Konsequenz bei der Missachtung der UVV-Vorschriften ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung keine Haftung übernimmt und von ihrer Versicherungspflicht zurücktreten kann. Daher ist die Dokumentation in einem Protokoll so wichtig.
Ziel ist es, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch fachgerechte Nutzung zu gewährleisten
Richtlinien
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen. Sie befassen sich mit den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die erlassenen DGUV Vorschriften sind rechtlich bindend und die darin beschriebenen Regeln und Pflichten von Arbeitgeber und den Versicherten einzuhalten.
Unser Service

Dienstleistung
Individuelle Probleme fordern individuelle Lösungen!
Sie haben einen Auftrag zu vergeben der in unserem Portfolio nicht aufgeführt ist?
Kein Problem!
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Instandhaltung
Gerne übernehmen wir Instandhaltungsarbeiten für Sie!
Sei es ein Mangel entdeckt durch unsere UVV-Prüfungen
oder Ihnen ist selbst ein Problem aufgefallen?
Wir beheben es!

Fahrerschulungen
Richtiges Bedienen will
gelernt sein!
Mit uns kein Problem.
Gerne bieten wir Ihnen eine Fahrerschulung im industriellen Bereich an.
Zum Beispiel eine Hubarbeitsbedienerschulung